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   KG, 31.03.1987 - 5 Ws 92/87 Vollz   

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https://dejure.org/1987,5771
KG, 31.03.1987 - 5 Ws 92/87 Vollz (https://dejure.org/1987,5771)
KG, Entscheidung vom 31.03.1987 - 5 Ws 92/87 Vollz (https://dejure.org/1987,5771)
KG, Entscheidung vom 31. März 1987 - 5 Ws 92/87 Vollz (https://dejure.org/1987,5771)
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  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus KG, 31.03.1987 - 5 Ws 92/87
    Dies setzt eine Prognose voraus, die nach gesicherter Rechtsprechung allein der Verwaltung zusteht, deren Entscheidung von dem Gericht nur in entsprechender Anwendung des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüft und nur dann ersetzt werden kann, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise nur eine Entscheidung ermessensfehlerfrei sein kann (BGHSt 30, 320 = NStZ 1982, 173 ).
  • BGH, 29.11.1978 - 4 StR 633/78

    Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub für einen in der Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus KG, 31.03.1987 - 5 Ws 92/87
    Sie wird mit der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache gegenstandslos (BGH NJW 1979, 664), und es muß ihr auch dann eine Entscheidung in der Hauptsache folgen, wenn sie ausnahmsweise bereits zu einer Befriedigung des geltend gemachten Anspruchs führt.
  • OLG Bremen, 07.10.1981 - Ws 151/81
    Auszug aus KG, 31.03.1987 - 5 Ws 92/87
    Auch im Wege einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht bei Entscheidungen, die im Ermessen der Vollzugsbehörde stehen und/oder in denen diese einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich eines unbestimmten Rechtsbegriffes hat, nur dann die beantragte Amtshandlung selbst anordnen, wenn feststeht, daß der Ermessensspielraum der Verwaltung aufgrund der konkreten Sachlage auf Null reduziert ist (VGH München BayVBl 1975, 562; OLG Bremen, Beschluß v. 7. Oktober 1981 Ws 151/81 (BL 172/81) - Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG , § 114 Rdn. 7; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl., § 123 Rdn. 14; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl., § 123 Rdn. 8; a.A. Kopp, VwGO 6. Aufl., § 123 Rdn. 12, der eine einstweilige Anordnung auch bei noch offenem Ermessen zulassen will).
  • KG, 23.03.1987 - 5 Ws 97/87
    Auszug aus KG, 31.03.1987 - 5 Ws 92/87
    Dem gleichzeitigen Antrag des Leiters der Justizvollzugsanstalt auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung hat der Senat durch Beschluß vom 23. März 1987 (5 Ws 97/87 Vollz) bis auf die Anordnung einer einmaligen Ausführung des Gefangenen zur Vorstellung bei dem zuständigen Arbeitsamt stattgegeben.
  • OLG Hamburg, 29.08.1990 - 3 Vollz (Ws) 45/90
    Dies ergibt sich schon indirekt aus der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs und ist auch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVo 1985, 247, KG 5 Ws 92/87 vom 31. März 1987, 0LG Celle NStZ 1986, 284 , AK-Volckart, 3. Aufl. 1990, § 115 Rdn. 39).
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